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BFH 20.11.2003 IV R 3/02, StuB 11/2004 S. 517

Arbeitszimmer: Ausschluss der Abzugsbeschränkung einer ärztlichen Notfallpraxis

(1) Eine ärztlichen Notfallpraxis im selbstgenutzten Wohnhaus unterliegt nicht der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, wenn sie nach außen erkennbar dem Publikumsverkehr gewidmet ist. Die Bestimmung für den Publikumsverkehr setzt voraus, dass die Notfallpraxis über einen Eingangsbereich verfügt, der sich erkennbar von den privat genutzten Räumlichkeiten absetzt und keine unmittelbare räumliche Verbindung zu diesen aufweist (Fortführung der Senatsrechtsprechung, , BStBl 2003 II S. 463 = StuB 2003 S. 373). (2) Benutzt ein Stpfl. mehrere in die häusliche Sphäre eingebundene Räume für berufliche oder betriebliche Zwecke, ist die Qualifizierung als häusliches Arbeitszimmer regelmäßig für jeden Raum gesondert vorzunehmen. Eine gemeinsame Qualifizierung kom...BStBl 2003 II S. 139

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