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BFH 06.03.2003 XI B 7/02, StuB 11/2003 S. 515

Verfassungsrechtliche Zweifel am begrenzten Verlustausgleich

An der Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 bestehen insoweit ernstliche Zweifel, als aufgrund des begrenzten Verlustausgleichs – hier zwischen negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und positiven Einkünften aus selbständiger Arbeit – eine ESt auch dann festzusetzen ist, wenn dem Stpfl. von seinem im Veranlagungszeitraum Erworbenen nicht einmal das Existenzminimum verbleibt (Bezug: Art. 1, 3, 6, 20 Abs. 1 GG; § 2 Abs. 3 Sätze 2 ff. EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002).▶VT 597/03

Praxishinweise: (1) Der BFH hat mit o. g. Beschluss und mit weiterem Beschluss vom gleichen Tage (XI B 76/02) entschieden, dass gegen den seit 1999 geltenden begrenzten Verlustausgleich nach § 2 Abs. 3 EStG (sog. Mindestbesteuerung) insoweit ernstliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, a...

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