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StuB 10/2004 S. 480

Widerruf der Bestellung als Steuerberater wegen Vermögensverfalls

(1) Die Vermutung, dass durch die weitere Berufsausübung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters Interessen der Auftraggeber gefährdet sind, greift auch nach Inkrafttreten der InsO ein und kann nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände des einzelnen Falls als widerlegt angesehen werden; die in der Rechtsprechung des Senats unter der Geltung der KO aufgestellten Grundsätze gelten insoweit im Wesentlichen fort. (2) § 12 GewO ist auf die Bestellung als Steuerberater auch nicht entsprechend anwendbar (Bezug: § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG; ).▶VT 375/04

Praxishinweise: Voraussetzung für die Ausübung des Berufs des Steuerberaters sind u. a. geordnete Vermögensverhältnisse. Daran hat nach Ansicht des BFH auch die Neuregelung durch die InsO nichts geändert. Die ...

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