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BMF 31.08.1995 S 7057

Umsatzsteuer; | Erstattung von Vorsteuern in der Schweiz

Die Schweiz hat zum eine USt nach dem Mehrwertsteuersystem eingeführt. Die VO des Eidgenössischen Finanzdepartements v. regelt die Rückerstattung der schweizerischen USt an nicht in der Schweiz ansässige Unternehmer. Danach können Unternehmer, die in der Schweiz weder ihren Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, ab die Rückerstattung der ihnen für bestimmte Leistungen in Rechnung gestellten schweizerischen USt beantragen. Einzelheiten enthält das . Anträge auf Erstattung schweizerischer Mehrwertsteuer sind an folgende Erstattungsbehörde zu richten: Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer, Effingerstr. 27 (ab : Schwarztorstr. 50), CH-3003 Bern.

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