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StuB 7/2004 S. 336

Honorarklage am Kanzleisitz

Nach dem , BB 2003 S. 2709) können Gebührenforderungen von Rechtsanwälten in der Regel nicht (mehr) am Gericht des Kanzleisitzes geltend gemacht werden.▶VT 307/04

Praxishinweise: (1) Für den Fall, dass der Mandant eine begründete Honorarforderung nicht zahlen will und eine Gebührenfestsetzung nicht möglich ist, sieht sich der RA bzw. StB der Notwendigkeit ausgesetzt, Honorarklage erheben zu müssen, die er nach lange vorherrschender Meinung auch bei auswärtigen (auch ausländischen) Mandanten am Gerichtsort seines Kanzleisitzes anbringen konnte. In diesem Sinne hatte erst unlängst das BayObLG für eine Honorarklage eines RA (Beschluss vom , NJW 2003 S. 366) bzw. eines StB (Beschluss vom , NJW 2003 S. 1196) entschieden. In den vergangenen Jahren hatte sich indes auch eine beachtliche...

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