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Private Unfallversicherung; | treuwidrige Berufung des Versicherers auf das Fehlen fristgerechter ärztlicher Invaliditätsfeststellung
Entfällt der Entschuldigungsgrund für eine Versäumung der 15-Monats-Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität (vgl. § 8 II 1 AUB), so muß die Invalidität ohne schuldhaftes Zögern geltend gemacht werden. Hat der Unfall einer versicherten Person binnen Jahresfrist unzweifelhaft zu unveränderlichen, ärztlich festgestellten Gesundheitsschäden geführt, so handelt der Unfallversicherer rechtsmißbräuchlich, wenn er sich im Streit um deren (dauernde) Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit des Versicherten auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung beruft. Hat ein Arzt binnen 15 Monaten seit dem Unfalltag festgestellt, daß bei dem Versicherten infolge des Unfalles binnen Jahresfrist nicht weiter besserungsfähige Gesundheitsschäden eingetreten sind, so kann der U...