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BFH 14.10.2003 VIII R 38/02, StuB 1/2004 S. 39

Keine Umqualifizierung von verrechenbaren Verlusten durch Änderung der Rechtsstellung des Gesellschafters

Allein aufgrund der Umwandlung der Rechtsstellung eines Kommanditisten in diejenige eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters ist der für ihn bisher festgestellte verrechenbare Verlust (§ 15a Abs. 4 EStG) nicht in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren.▶VT 7/04

▶Praxishinweise: Durch eine Unternehmensumwandlung (im Streitfall: Formwechsel von einer KG in eine OHG) und den damit verbundenen Statuswechsel des Gesellschafters wird nach Ansicht des BFH der Geltungsbereich des § 15a EStG nicht verlassen, da es hierfür an einer gesetzlichen Regelung fehlt. Der Wechsel der Rechtsstellung entfaltet steuerlich keine Rückwirkung, und die zivilrechtliche Haftungserweiterung ist ohne Bedeutung.

– erl –

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