Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 1/2002 S. 38

Abziehbarkeit der Lohnkosten einer Sekretärin bei Tätigkeit für ein Einzelunternehmen sowie für eine GmbH

Die Lohnkosten einer für ein Einzelunternehmen sowie eine GmbH des Einzelunternehmers tätigen Sekretärin können gem. rkr. (EFG 2001 S. 1421) vom Einzelunternehmer auch insoweit, als die Sekretärin für die GmbH tätig wurde, im Zusammenhang mit einer Stärkung seiner Beteiligung abgezogen werden; je nachdem, ob die GmbH-Anteile im Betriebsvermögen oder im Privatvermögen liegen, sind die der GmbH zugute gekommenen Lohnkosten als Betriebsausgaben bei den gewerblichen Einkünften oder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abziehbar (Bezug: § 4 Abs. 4, § 9 EStG).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen