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Arbeitsrecht; | Befristung von Lektorenverträgen (Art. 48 EGV)
Art. 48 Abs. 2 EGV steht einer Auslegung von § 57b Abs. 3 des Hochschulrahmengesetzes entgegen, nach der die Beschäftigung von Fremdsprachenlektoren stets ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrages ist. Die Befristung des Arbeitsvertrages eines Fremdsprachenlektors ist nur dann rechtswirksam, wenn hierfür im Einzelfall ein sachlicher Grund vorliegt. Die Sicherung eines aktualitätsbezogenen Unterrichts rechtfertigt die Befristung der Arbeitsverträge mit Fremdsprachenlektoren nicht (; Anschluß an ).