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StuB Nr. 23 vom Seite 1089

Das Investmentmodernisierungsgesetz

von Dipl.-Kfm. André Briese, M.A., Berlin

I. Vorbemerkungen

Der Gesetzgeber (Bundestagsbeschluss vom , BT-Drucks. 15/1553 und 15/1944; Bundesratsbeschluss vom ; BR-Drucks. 803/03) hat mit dem Investmentmodernisierungsgesetz (Inkrafttreten ) zwei neue Gesetze geschaffen: das Investmentgesetz (InvG) und das Investmentsteuergesetz (InvStG).

Das Investmentgesetz regelt gesellschafts- und aufsichtsrechtliche Fragen:

Die bisherigen Vorschriften des KAGG (Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften) und des AuslInvestmG (Auslandsinvestment-Gesetz) wurden zusammengeführt und weiterentwickelt.

Hedgefonds (sog. „Sondermögen mit zusätzlichen Risiken”) werden erstmals gesetzlich reguliert und können von Privatpersonen erworben werden. Hedge-Fonds dürfen (anders als die sonstigen Fonds) Kredite aufnehmen und damit die Eigenkapitalrendite steigern (Leverage). Ebenso sind Leerverkäufe möglich. Im öffentlichen Vertrieb dürfen nur sog. Dach-Hedge-Fonds (die wiederum in Ziel-Hedge-Fonds investieren) angeboten werden. Einzelne Ziel-Hedge-Fonds dürfen von Privatpersonen nur im Rahmen einer Privatplatzierung z. B. durch eine Bank (Private Placement) erworben werden.

Die Investmentaktiengesellschaft wird als neue, zusätzliche organisationsrechtliche Form eines Investmentfonds geschaffen. Die bisher gesetzlich gerege...

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