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StuB Nr. 23 vom Seite 1089

Einkommensteuer-Richtlinien 2003

Der Bundesrat hat am die EStR 2003 beschlossen. Auf folgende Änderungen ist besonders hinzuweisen:

  • Besteuerung der Gewinne aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach dem Halbeinkünfteverfahren (R 6 EStR zu § 3 Nr. 40 EStG),

  • Anpassung der Formel für die Bewertung des Vorratsvermögens (R 36 Abs. 2 EStR),

  • Wiederherstellung der Rechtslage vor 1999 für die Übertragung aufgedeckter stiller Reserven nach § 6b EStG (R 41b Abs. 6 bis 9 EStR),

  • Erhöhung der bisherigen Obergrenze von 2 100 €, bis zu der auf Antrag Herstellungsaufwand nicht nach § 7 EStG abzuschreiben ist, sondern aus Vereinfachungsgründen als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand behandelt werden kann, auf 4 000 € (R 157 Abs. 2 EStR).

Hinweise: Wir werden zu den wesentlichen Neuerungen im Rahmen der EStR 2003 demnächst einen ausführlichen Beitrag veröffentlichen.

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