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StuB Nr. 22 vom Seite 1033

Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung nach rückwirkender Umwandlung

( B/2 - 1 - 108/2004 - S 2520)

In der Sitzung der für die ESt zuständigen Vertreter des Bundes und der Länder vom 12. bis haben die ESt-Referatsleiter des Bundes und der Länder die Frage erörtert, ob im Falle der rückwirkenden Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft (hier: Mutter- auf Tochtergesellschaft, sog. „down-stream”) für Ausschüttungen, die im Rückwirkungszeitraum erfolgen und für die zum Zeitpunkt der Ausschüttung eine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt, Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen ist. Der Erörterung lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Die inländische Muttergesellschaft A-GmbH hat am eine Ausschüttung an ihre ausländische 100 %ige Anteilseignerin beschlossen; die Ausschüttung erfolgte am . Die Beteiligungsverhältnisse sind seit Jahren unverändert. Am hat die A-GmbH ihre rückwirkende Verschmelzung auf die inländische 100 %ige Tochtergesellschaft B-GmbH zum Verschmelzungsstichtag (abweichens Wj) beschlossen. Die Verschmelzung erfolgte entsprechend. Hinsichtlich der am erfolgten Ausschüttung lag der A-GmbH eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d EStG für ihre ausländische Anteilseignerin vor. Aufgrund der Verschmelzung ist die Ausschüttung nac...

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