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StuB Nr. 22 vom Seite 993

Überblick über das Bilanzrechtsreformgesetz

von Dipl.-Betriebsw. Dr. iur. Michael Stahlschmidt, M.R.F., LL.M, Medebach
Die Kernfragen:
  • Welche Ziele werden mit dem BilReG verfolgt?

  • Welche Änderungen ergeben sich mit § 315a HGB?

  • Auf welche Neuerungen hat sich der Abschlussprüfer einzustellen?

I. Vorbemerkungen

Der Bundestag hat am mit den Stimmen aller Fraktionen das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) verabschiedet. Mit ihm soll das nationale Bilanzrecht an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Bis auf wenige Ausnahmen gelten die neuen Regelungen für Geschäftsjahre ab dem . Schwerpunkt des Beitrags sind die Änderungen des HGB.

Mit dem Bilanzrechtsreformgesetz erfolgt in wichtigen Bereichen die Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs des BMJ/BMF, dessen Ziel die Stärkung des Vertrauens der Anleger in die Integrität der Unternehmensleitung und in den Aktienmarkt ist. Die Pressemitteilung des BMJ hebt als besondere Punkte des Gesetzes hervor:

  • Stärkung der Abschlussprüfung durch Sicherung der Unabhängigkeit des Prüfers;

  • Bürokratieabbau für kleine und mittelgroße Unternehmen;

  • Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards;

  • Anpassung des Bilanzrechts an EG-Richtlinien.

Das Bilanzrechtsreformgesetz ist als Artikelgesetz konzipiert. Die Inhaltsübersicht listet die Gesetze auf, die durch das BilReG geändert werden. Diese umfasse...

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