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StuB Nr. 21 vom Seite 978

NV-Bescheinigung

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

In der Vergangenheit wurden Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigungen) ausgestellt. Zum Jahreswechsel ist darauf zu achten, dass durch das neue Alterseinkünftegesetz die Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung, deren Rentenbeginn bis 2005 erfolgt, mit 50 v. H. Besteuerungsanteil erfolgen wird.

Bei Altrentenbeziehern kann dies bedeuten, dass sich eine ESt-Schuld wiederum ergibt, weil unter Zusammenrechnung der Einkünfte und bei Abzug von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. der einkommensteuerliche Grundfreibetrag überschritten wird. Eine Überprüfung sollte daher vorgenommen werden.

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