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StuB Nr. 20 vom Seite 907

Überblick über die umsatzsteuerliche Rechnungserteilung seit 2004

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf
Die Kernfragen:
  • Welche Besonderheiten gelten bei der Berechtigung oder Verpflichtung zur Rechnungserteilung?

  • Wie hat das BMF auf die Neuerungen bei den Pflichtangaben in einer Rechnung reagiert?

  • Was gilt hinsichtlich der Steuernummer oder USt-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers?

I. Vorbemerkungen

Die sog. EU-Rechnungsrichtlinie vom hatte zum Ziel, die bislang sehr unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung und zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen zu vereinheitlichen. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, diese EU-Richtlinie spätestens zum in nationales Recht umzusetzen. Dieser Verpflichtung ist Deutschland nachgekommen. Mit dem StÄndG 2003 wurden die Vorschriften des UStG und der UStDV zur Rechnungserteilung und zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen an die Vorgaben der sog. EU-Rechnungsrichtlinie angepasst.

An die Stelle der bisherigen §§ 14 und 14a UStG a. F. sind die §§ 14, 14a, 14b und 14c UStG i. d. F. des StÄndG 2003 (nachfolgend als UStG 2004 bezeichnet) getreten. Die zu § 14 UStG ergangenen Durchführungsbestimmungen der §§ 31 bis 34 der UStDV sind ebenfalls völlig neu gefasst worden (nachfolgend als UStDV 2004 bezeichnet). Die Vorschriften, wonach Unternehmer und...

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