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StuB Nr. 20 vom Seite 1016

Praxisfall: Erhalt des Stiftungsvermögens

von RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn

Aufgrund der anhaltenden schlechten Konjunktur ergibt sich für manche Stiftung das Problem der Erhaltung des Stiftungsvermögens. Das soll hier anhand eines aktuellen Falls aus der Praxis verdeutlicht werden:

§ 14 Abs. 1 Stiftungsgesetz Rheinland-Pfalz beispielsweise lautet wie folgt: „Das Stiftungsvermögen ist tunlichst in seinem Bestand und in seiner Zusammensetzung zu erhalten.” Dazu heißt es in der Satzung der A-Stiftung: „Das bei der Gründung vorhandene Stiftungsvermögen besteht in den Gesellschafteranteilen der B-GmbH und beträgt nominal 5,8 Mio DM.” In dem Stiftungsgeschäft hat der Stifter ausdrücklich festgelegt: „Das Stiftungsvermögen besteht aus den Anteilen der B-GmbH. In dieser Anlageform sehe ich den besten Schutz gegen inflationäre Einflüsse und auf lange Sicht die höchste Ertragskraft für die Zweckerfüllung der Stiftung.” Bei der B-GmbH handelt es sich um eine Holding, die wechselnde Anteile an verschiedenen Unternehmen hält. Die Stiftung hält 100 % der Anteile an der GmbH. Eine große WP-Gesellschaft hat in einer gutachtlichen Stellungnahme den Unternehmenswert der B-GmbH zum mit 15 Mio DM ermittelt. Es ist von einer negativen Gewinnentwicklung bei der B-GmbH auszugeh...

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