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StuB Nr. 20 vom Seite 985

Die „neuen” Rechenwerke des TransPuG

– Ein Blick auf die Berichtspraxis zur Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung und zum Eigenkapitalspiegel –

Prof. Dr. Karlheinz Küting und Dipl.-Kffr. Ulrike Dürr, beide Saarbrücken
Die Kernfragen:
  • Wie sieht die Berichtspraxis zur Kapitalflussrechnung in Deutschland aus?

  • Welche Einflüsse prägen die Segmentberichterstattung in Deutschland?

  • Inwieweit ergeben sich neue Entwicklungen mit Blick auf die Kapitalflussrechnung und die Segmentberichterstattung?

I. Vorbemerkungen

Das KonTraG verlangte bereits 1998 von börsennotierten Mutterunternehmen, ihren Konzernanhang um eine Kapitalflussrechnung und eine Segmentberichterstattung zu erweitern (vgl. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB). Durch das im Juli 2002 verabschiedete Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) hat sich der Kreis der hierzu verpflichteten Unternehmen erweitert. Nunmehr müssen kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen, eine Kapitalflussrechnung, eine Segmentberichterstattung, aber auch einen Eigenkapitalspiegel als eigenständige Bestandteile des Konzernabschlusses – und nicht mehr wie teilweise zuvor als Ergänzung des Anhangs – publizieren.

Zwar fordert das HGB explizit diese drei Rechenwerke, Ausführungen über die Ausgestaltung enthält der Gesetzestext indes nicht. So orientierten sich die betroffenen Konzerne zunächst an den einschlägigen internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund war es nach Schaffung ...

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