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StuB Nr. 18 vom Seite 852

Überblick über das Kleinunternehmerförderungsgesetz

Durch das Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom (BGBl I S. 1550), das rückwirkend zum in Kraft getreten ist, sind nachfolgende Rechtsnormen wie folgt geändert worden (vgl. ; zum Kleinunternehmerförderungsgesetz siehe auch den Beitrag von Seifert, StuB 2003 S. 721):


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Rechtsnorm
Inhaltliche Regelungen
Zeitliche Anwendung
Änderung des EStG
§ 7g Abs. 2
Nr. 3
Existenzgründer i. S. des § 7g Abs. 7 EStG können Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 1 EStG im Jahr der Betriebseröffnung auch ohne vorherige Bildung einer Ansparrücklage in Anspruch nehmen
Wj, die nach beginnen
§ 20 Abs. 1
Nr. 10b
Anpassung der Umsatz- und Gewinngrenzen (260 000 € auf 350 000 € bzw. 25 000 € auf 30 000 €) an die des § 141 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 und 5 AO (siehe Änderungen der AO)
VZ 2004
§ 32b Abs. 1
Nr. 1a
Überbrückungsgelder nach § 57 SGB III unterliegen nicht mehr dem Progressionsvorbehalt
VZ 2003
Änderung der EStDV
§ 60 Abs. 4
Standardisierung der Einnahmen-Überschussrechnung; Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG sind der Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen
Wj, welches nach dem beginnt
Änderung des GewStG
§ 35c Abs. 1
Nr. 2e
Einfügung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen ...

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