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StuB Nr. 17 vom Seite 784

Phasengleiche Aktivierung von BP-Mehrergebnissen in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft

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Es ist wiederholt der Fall aufgetreten, dass Unternehmen, die bis zum Jahre 2000 eine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen praktiziert haben, auch einen erst Jahre später bei einer Tochtergesellschaft durch eine steuerliche Betriebsprüfung (BP) festgestellten Mehrgewinn für Jahre vor 2001 in der Steuerbilanz der Muttergesellschaft zum phasengleich aktivieren wollten (wegen der letztmaligen Anwendung der Grundsätze zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen vgl. BStBl I S. 1510 = StuB 2000 S. 1156). In den bekannt gewordenen Fällen sollte die Tochtergesellschaft ihre Handelsbilanz nachträglich an die Feststellungen der BP anpassen und einen geänderten Gewinnausschüttungsbeschluss zum Zweck der Nachausschüttung für 2000 fassen.

Angestrebt wurde, die Mehrausschüttung noch im Jahr 2000 der Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen und bei beiden Gesellschaften nach den Regeln des KStG 1999 abzuwickeln. Eine Zwangsumgliederung des durch die BP festgestellten Mehr-EK 45 gem. § 36 Abs. 3 KStG n. F. ergäbe sich dann ebenfalls nicht.

Hierzu wird folgende Rechtsauffassung vertreten: Aus Sicht der beteiligten Unternehmen war der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft (vor de...

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