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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 1387/04 E EFG 2005 S. 1660 Nr. 21

Gesetze: AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 370 Abs. 1 Nr. 2, StGB § 16 Abs. 1 Satz 1

Vorsätzliche Steuerhinterziehung bei Nichterklärung steuerpflichtiger Zinsen aus Geldanlagen in der Türkei

Leitsatz

In der Nichterklärung ausländischer Zinseinkünfte aus – dem Quellensteuerabzug unterliegenden – Geldanlagen bei einer türkischen Bank liegt ohne entgegenstehenden Tatbestandsirrtum eine vorsätzliche Steuerhinterziehung, wenn der Steuerpflichtige angesichts in sich widersprüchlicher Werbeaussagen der Bank nicht auf die inländische Steuerfreiheit der Erträge vertrauen kann und ungeachtet sich aufdrängender Zweifel weder qualifizierte Auskunftspersonen zu Rate zieht noch der Finanzbehörde die für die rechtliche Einordnung relevanten Tatsachen mitteilt.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1660 Nr. 21
IWB-Kurznachricht Nr. 23/2005 S. 1103
NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1929
YAAAB-62195

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.04.2005 - 16 K 1387/04 E

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