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Sozialrecht; | Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz

Das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (SFHÄndG) v. ist im BGBl I S. 1050 verkündet worden und tritt z. T. am , z. T. am in Kraft. Das Gesetz enthält als Art. 1 eine Änderung des Gesetzes über Aufklärung, Verhütung, Familienplanung und Beratung, das die Überschrift Schwangerschaftskonfliktgesetz erhält. Art. 5 enthält das Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen. Die weiteren Artikel enthalten Änderungen zahlreicher Gesetze, z. B. des SGB V über die Krankenversicherung und des Strafgesetzbuches.

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