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StuB Nr. 13 vom Seite 606

Alterseinkünftegesetz verabschiedet

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Das (BStBl II S. 618 = StuB 2002 S. 300) entschieden, dass die unterschiedliche Besteuerung der Beamtenpensionen nach § 19 EStG und der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sei. Das BVerfG hat den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens mit Wirkung ab eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz – AltEinkG) soll eine solche verfassungskonforme Neuregelung darstellen. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition unter Einschaltung des Vermittlungsausschusses verabschiedete der Bundestag das Alterseinkünftegesetz unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses am ; der Bundesrat stimmte diesem am zu.

Kern der Neuregelung ist, dass bei der Altersvorsorge nunmehr zu unterscheiden ist zwischen

  • der Basisversorgung (gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Versorgungseinrichtungen, neu zu schaffende private kapitalgedeckte Rentenversicherungen),

  • der Zusatzversorgung (sog. Riester-Rente, betr...

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