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StuB Nr. 13 vom Seite 674

Informationspflichten des Verkäufers eines Unternehmens oder GmbH-Anteils

von RA/FAStR/StB Dr. Jens M. Schmittmann, Essen

I. Einführung

Beim Kauf eines Unternehmens oder einer wesentlichen Beteiligung an einer Gesellschaft kommt es nicht selten nach einiger Zeit zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien, weil der Käufer sich einen höheren Ertrag versprochen hat als nunmehr zu erzielen ist. Vielfach kommt es auch vor, dass das Unternehmen sich als insolvenzreif herausstellt und der Erwerber sich geradezu getäuscht sieht. Ein Weg, sich vor Überraschungen beim Unternehmenskauf zu schützen, ist die Durchführung einer sog. „Due Diligence”, also der Möglichkeit der Einsichtnahme des potenziellen Erwerbers in Geschäftsunterlagen (vgl. Vogt, DStR 2001 S. 2027; Spill, DStR 1999 S. 1786 ff.; Wagner, DStR 2002 S. 958 [965]). Hierzu wird regelmäßig eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder eine versierte Rechtsanwaltskanzlei hinzugezogen. Dies kann aber ebenfalls zu nachteiligen Folgen führen: Lässt der Erwerber das Unternehmen zunächst prüfen, kann er mit seinen Beanstandungen gem. § 460 BGB ausgeschlossen sein (vgl. Loges, DB 1997 S. 965 ff.).

Beim Unternehmenskauf (vgl. Schmittmann, StuB 2001 S. 833 ff.; Hermanns, ZIP 2002 S. 696 ff.) ist vorab regelmäßig zu prüfen, ob eine Sachgesamtheit erworben werden soll (sog. „asset-deal”) oder ob die...

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