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StuB Nr. 13 vom Seite 657

Bewertung von Pflanzenbeständen in Baumschulbetrieben

Mit Vfg. vom  - S 2163 A - 5 - St II 20 hat die OFD Frankfurt/M. die Richtsätze für die Wirtschaftsjahre ab 1985/86 zusammengestellt. Für die Wirtschaftsjahre ab 1997/1998 bis 2001/2002 ergibt sich danach zur Bewertung mehrjähriger Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Folgendes:

Mehrjährige Baumschulkulturen sind Pflanzungen von Gehölzen, die nach einer Gesamtkulturzeit der Pflanzen von mehr als einem Jahr einen einmaligen Ertrag liefern, der zum Verkauf bestimmt ist. Sie gehören zum Umlaufvermögen und sind grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten oder mit dem Teilwert zu bewerten.

1. Vereinfachungsregelung

Die Bewertung kann wie folgt vereinfacht werden:

1.1 Ha-Richtsätze

Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten je ha Baumschulfläche folgende Richtsätze:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
DM
Euro
Rhododendren und Azaleen
36 100
18 050
sonstige Ziergehölze aller Art
26 300
13 150
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden
10 900
5 450
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden, nicht jedoch Solitärsträucher und Heckenpflanzen, die im extra weiten Stand kultiviert werden
11 800
5 900
Obstgehölze aller Art
14 400
7 200

Diese Richtsätze beruhen auf der Annahme, dass selbstaufgezoge...

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