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StuB Nr. 12 vom Seite 561

Unternehmensrisiko – Mittelstand ohne Nachfolger?

RA Dr. K. Jan Schiffer, Bonn und RA Jörg Greck, Holzwickede

In den nächsten Jahren werden in Deutschland voraussichtlich mehr als 400 000 mittelständische Unternehmer einen Nachfolger suchen. Die Praxis zeigt: Die Regelung der Unternehmensnachfolge gelingt nur bei frühzeitiger, konsequenter Planung. Alleine in NRW und dem nördlichen Rheinland-Pfalz schließen jährlich 1 500 mittelständische Unternehmen, weil sich kein Nachfolger findet (Bonner Generalanzeiger vom , S. 24). Nach Angaben der europäischen Kommission gehen nahezu 10 % der Konkursanträge auf eine schlecht vorbereitete Nachfolge zurück.

Vorrangiges Ziel einer Nachfolgeplanung ist die Erhaltung und Fortführung des Unternehmens. Außerdem soll die Familie angemessen abgesichert werden. Zudem ist der Finanzbedarf für die Erbschaftsteuer und etwaige Abfindungen zu berücksichtigen. Jeder Fall ist anders, aber einige generelle Punkte lassen sich festhalten:

  • Zu empfehlen ist grundsätzlich eine Rechtsform, in der die Trennung von Geschäftsführung und Kapital möglich ist. Am flexibelsten ist die GmbH & Co. KG. Es ist besonders darauf zu achten, dass es durch den Generationswechsel nicht zu einer „Pattsituation” zwischen „Nur-Gesellschaftern” und geschäftsführenden Gesellschaftern kommt. Kaum ...

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