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StuB Nr. 12 vom Seite 557

Begriff der Vermittlung in § 4 UStG

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Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im (BStBl I S. 1199 = StuB 2005 S. 43) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung um ein halbes Jahr verlängert. Es ist somit nicht zu beanstanden, wenn vor dem erbrachte Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen – als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom (BStBl II S. 958 = StuB 2003 S. 1144) geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.

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