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StuB Nr. 12 vom Seite 570

Europarechtswidrigkeit des Anrechnungsverfahrens?

WP/StB Saskia Bonenberger und Doreen Seiler, Nürnberg

Für den Fall noch offener Veranlagungsverfahren für die Jahre vor 2001 (ggf. auch noch 2001, sofern das Wirtschaftsjahr der Kapitalgesellschaft nicht mit dem Kalenderjahr gleichzieht), bei denen ausländische Dividendeneinkünfte oder Ausschüttungen aus dem EK 01 erklärt worden sind, ist Folgendes zu beachten:

Das seinerzeit in Deutschland geltende Anrechnungsverfahren bei der Erklärung von Dividendenerträgen dürfte europarechtswidrig sein, da es zwar für inländische Dividenden eine KSt-Gutschrift ( 3/7 der Dividende) vorsah, nicht aber für ausländische Dividenden. Vor dem EuGH ist derzeit ein Klageverfahren eines finnischen Stpfl. anhängig, der eben diese Ungleichbehandlung im finnischen Steuersystem und die damit verbundene Verletzung der europarechtlich gebotenen Kapitalverkehrsfreiheit moniert und nach derzeitiger Aktenlage mit seinem Ansinnen Erfolg haben wird (Schlussanträge vom in der Rechtssache C-319/02).

Handlungsempfehlungen: Stpfl., die in den Jahren vor 2001 steuerpflichtige Dividendenerträge von ausländischen Kapitalgesellschaften oder Ausschüttungen aus dem sog. EK 01 inländischer Kapitalgesellschaften erhalten haben, sollten beim FA unter Hinweis auf das anhängige EuGH-... /

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