Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 12 vom Seite 567

Erteilung von Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG in Insolvenzfällen

()

Anwendung und Auswirkungen des (StuB 2003 S. 86) wurden auf Bund-Länder-Ebene mit folgendem Ergebnis erörtert: Der Rechtsauffassung des BFH ist zu folgen. Zukünftig ist mit Freistellungsbescheinigungen nach § 48b EStG in Insolvenzverfahren wie folgt zu verfahren:

1. Widerruf einer Freistellungsbescheinigung

Eine Freistellungsbescheinigung ist zu widerrufen, wenn der Steueranspruch gefährdet erscheint. Eine Gefährdung des Steueranspruchs kann bereits vor Stellung eines Insolvenzantrags vorliegen. Ob und wann ein Widerruf vorgenommen wird, ist nach den Gegebenheiten im Einzelfall zu entscheiden. Eine Anfechtung des Widerrufs durch den Insolvenzverwalter ist nur möglich, wenn das Verfahren eröffnet wurde und die Voraussetzungen der §§ 130, 131 InsO vorliegen.

2. Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung durch den Insolvenzverwalter

Beantragt ein Insolvenzverwalter, bei dem davon auszugehen ist, dass er seine steuerlichen Pflichten erfüllt, eine Freistellungsbescheinigung, so ist ihm diese grundsätzlich auszustellen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Bauleistungen vor oder nach Insolvenzeröffnung erbracht wurden. Die Bescheinigung braucht daher...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen