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StuB Nr. 12 vom Seite 563

Golftraining als „Berufsausbildung”

RA Dr. K. Jan Schiffer und RA Michael von Schubert, beide Bonn

Golfspielen wandelt sich von einer angeblich luxuriösen Freizeitbeschäftigung alternder Zahnärzte zu einem immer populärer werdenden Breitensport. Wer sich schon einmal an dem kleinen weißen Ball versucht hat, weiß, dass „Handicap 8” eine Spielstärke ist, die man nur mit guten Nerven und mit erheblichem Training erreichen kann. Die Spielstärke Handicap 8 ist aber Voraussetzung für eine Lehrstelle als Golflehrerin.

Das FG Rheinland-Pfalz (rkr. Urteil vom  - 5 K 1209/01, DStRE 2003 S. 594) hatte sich damit zu befassen, inwieweit die Eltern eines Kindes, das nach Abbruch der Schulausbildung drei Jahre lang im Golfclub intensiv (6 – 8 Stunden täglich) trainiert hat, um die Voraussetzungen für den Erhalt einer Lehrstelle als Golftrainer zu erwerben, während dieser Vorbereitungszeit Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld haben.

Zur Entscheidung dieses Rechtsstreits kam es darauf an, ob das betreffende Kind nach steuerrechtlichen Grundsätzen i. S. des § 32 Abs. 4 Nr. 2a EStG in dem streitgegenständlichen Zeitraum „für einen Beruf ausgebildet” wurde. Das FG verwies insoweit auf die Definition des , DStRE 1997 S. 673), wonach sich derjenige in der Berufsausbildung befindet,...

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