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StuB Nr. 12 vom Seite 561

Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer – Ausgleich einer fehlenden (privaten) Altersversorgung

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Der BFH hat im Urteil vom  - I R 43/01 (BStBl 2003 II S. 416 = StuB 2002 S. 1064) entschieden, dass eine Pensionszusage an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer KapGes grds. dann nicht durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, wenn zwischen Zusageerteilung und dem 65. Lebensjahr des Begünstigten weniger als zehn Jahre liegen, weil der Begünstigte nicht anderweitig eine angemessene Altersversorgung aufbauen konnte.

Der Entscheidung des BFH liegt ein besonders gelagerter Sachverhalt zugrunde. Nach dem Ergebnis einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bestehen keine Bedenken, die Grundsätze dieses Urteils in gleich gelagerten Ausnahmesachverhalten anzuwenden. Im Übrigen bleiben die Grundsätze der (BStBl I S. 1138) bzw. vom (BStBl I S. 637) hiervon unberührt.

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