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StuB Nr. 11 vom Seite 514

Geplante Abgeltungssteuer

von Dipl.-Finw. StB Michael Seifert, Troisdorf

Das vom Bundeskabinett bereits im Februar beschlossene Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit soll zum in Kraft treten. Mit einer Amnestieregelung sollen Steuerzahler, die in der Vergangenheit ihre steuerlichen Pflichten nicht erfüllt haben, eine zeitlich befristete Chance erhalten, unter attraktiven Bedingungen in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Steuersünder haben für ein Jahr die Möglichkeit, ihr zu Unrecht nicht versteuertes Vermögen in einer strafbefreienden Erklärung zu offenbaren. Dabei sollen zwei Zeitstufen gelten: Bei Meldung vom 1. 1. bis zum gilt ein pauschaler Steuersatz von 25 v. H. Vom 1. 7. bis zum gilt ein Steuersatz von 35 v. H. Der Staat verzichtet dann auf Nachweise des Bürgers und Ermittlungen der Finanzbehörden. Daneben ist bedeutsam, dass sich der Ecofin-Rat am über die EU-Zinsrichtlinie verständigt hat. Die Richtlinie sieht vor, dass ab dem in zwölf Mitgliedstaaten der EU ein automatischer Informationsaustausch über Kapitalerträge von Nicht-Gebietsansässigen eingeführt wird, während drei Mitgliedstaaten eine Quellensteuer erheben, die bis 2011 sukzessive von 15 v. H. auf 35 v. H. ansteigt. Damit soll der Steuerflucht und der Steuerhinterziehung...

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