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StuB Nr. 10 vom Seite 478

Die Europäische Gesellschaft (Societas Europaea)

Am hat das BMJ im Internet (http://www.bmj.bund.de) den Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) veröffentlicht. Die neue Gesellschaftsform soll ab Oktober 2004 zur Verfügung stehen. Zukünftig können Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Mitgliedstaaten Europäische Gesellschaften gründen und auf der Basis weitgehend vereinheitlichter Regeln überall in der EU tätig werden, ohne mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand ein Netz von Tochtergesellschaften errichten zu müssen, für die unterschiedliche nationale Vorschriften gelten. Europäische Aktiengesellschaften können Landesgrenzen ohne weiteres überwinden, wenn dies aufgrund sich ändernder Rahmenbedingungen erforderlich ist, da das SE-Statut (Statut der Societas Europaea) die Verlegung des Satzungssitzes erlaubt.

Der Diskussionsentwurf sieht für den Bereich des Gesellschaftsrechts folgende nationale Begleitregelungen vor:

  • Schutz von Minderheitsgesellschaftern bei Gründung und Sitzverlegung einer SE;

  • Schutz der Gläubiger bei Sitzverlegung einer SE;

  • monistisches System der Unternehmensleitung;

  • sonstige Regelungen, insbesondere zu Verfahrensfragen.S. 479

Die wohl bedeutendste Innovation der SE ist...

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