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BFH 26.07.2005 VII R 72/04, NWB 37/2005 S. 293

Abgabenordnung | Maschinelle Umbuchungsmitteilung des Finanzamts als Aufrechnungserklärung

Nach dem NWB WAAAB-60917 kann eine maschinelle Umbuchungsmitteilung eine Aufrechnungserklärung enthalten, auch wenn das Finanzamt darin seine Bereitschaft erklärt, unter Umständen gegenteilige Buchungswünsche zu berücksichtigen. Dazu führt der Senat weiter aus: Für eine Aufrechnungserklärung i. S. des § 226 Abs. 1 AO i. V. mit § 388 Satz 1 BGB ist keine besondere Form vorgeschrieben. Sie kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige – dem Erklärungsempfänger erkennbare – Handlung erfolgen. Da die Aufrechnungserklärung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die ohne Zutun des Erklärungsempfängers rechtsgestaltend auf dessen Rechtsstellung einwirkt, muss sich der Wille zur Tilgung und Verrechnung allerdings klar und unzweideutig aus der Aufrechnungserklärung ergeben.

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