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NWB Nr. 37 vom Seite 3101

Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer im Jahre 2002 verfassungsgemäß?

1. Verfahren vor dem FG Münster anhängig

Beim FG Münster ist unter dem Aktenzeichen 12 K 6263/03 E ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer im Jahre 2002 verfassungsgemäß ist. Voraussichtlich wird noch in diesem Jahr darüber entschieden. Die Kläger tragen vor, der Solidaritätszuschlag stelle spätestens ab dem Veranlagungszeitraum 2002 eine verfassungswidrige Sondersteuer dar. Zwar dürfe der Staat Sonderabgaben einführen, um kurzfristig punktuelle Notstände zu bewältigen. Bei dem Solidaritätszuschlag handele es sich jedoch nicht um eine kurzfristige Abgabe. Das Gesetz gelte seit 1995 und beinhalte keine zeitliche Beschränkung. Von einer kurzfristigen Abgabe könne man daher nicht sprechen.

2. Vorläufigkeitsvermerk kommt (bislang) nicht in Frage

Die zu entscheidende Rechtsfrage betrifft eine große Anzahl von Steuerpflichtigen. Ein Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich dieser Rechtsfrage kommt bislang nicht in Frage. Ein solcher ist nach § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO erst möglich, wenn die Vereinbarkeit eines Steuergesetzes mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens beim EuGH, dem BVerfG oder einem obersten Bundesgericht ist. Noch ist...

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