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BMF 09.05.1995 IV B 2 S 2174 13/95

Bilanzierung; | Pauschalwertberichtigung bei Kreditinstituten

Zu der Frage, ob ein nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung feststehender Verlust aus einer Abwicklungsforderung bei der Bemessung des tatsächlichen Forderungsausfalls i. S. des (BStBl I 98) für Zwecke der Pauschalwertberichtigung berücksichtigt werden kann, wenn am Bilanzstichtag keine Teilausbuchung vorgenommen, sondern die gebildete Einzelwertberichtigung (EWB) beibehalten wurde, hat der wie folgt Stellung genommen: Kreditinstitute können für das Ausfallrisiko ihrer Kundenforderungen, das am Bilanzstichtag besteht, aber bis zur Bilanzaufstellung noch nicht erkennbar geworden ist und daher nicht durch EWB oder Direktabschreibungen der Forderungen berücksichtigt werden kann, Pauschalwertberichtigungen nach den GoB ...

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