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NWB direkt Nr. 36 vom Seite 9

Besteuerung der Privatnutzung von Altfahrzeugen

FG München tritt Verwaltungsauffassung entgegen

Ralf Sikorski

Für Fahrzeuge, bei denen der Vorsteuerabzug im Geltungsbereich des § 15 Abs. 1b UStG auf 50 v. H. eingeschränkt war und die sich auch nach Wegfall dieser Einschränkung zum noch im Unternehmensvermögen befinden, ist die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten nach dem zu korrigieren. Gleichwohl kommt eine Besteuerung des privaten Nutzungsanteils für diese Altfahrzeuge nicht in Betracht. Das Urteil steht im Widerspruch zu den Ausführungen des . Gegen das Urteil wurde mittlerweile Revision eingelegt.

Mehrfache und unübersichtliche Gesetzesänderungen

Nach der Einführung von § 15 Abs. 1b UStG in der Fassung des StEntlG 1999/2000/2002 waren Vorsteuerbeträge, die auf die Anschaffung, die Miete oder den Betrieb von Fahrzeugen entfielen, die auch für den privaten Bedarf des Unternehmers verwendet wurden, nur zu 50 v. H. abziehbar. Die private Verwendung des Gegenstands stellte keine steuerbare unentgeltliche Wertabgabe dar. Beide Vorschriften wurden durch das StÄndG 2003 zum wieder aufgehoben, was dazu führt, dass ein im übrigen vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer den Vorsteuerabzug für das seinem Unternehmen...

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