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BGH 01.06.2005 IV ZR 100/02, NWB 36/2005 S. 292

Öffentlicher Dienst | Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei einer VBL-Rente

Die Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei Errechnung einer von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu gewährenden Versicherungsrente nach § 44 Abs. 1 Satz 1a VBLS a. F. verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 86/378 v. (ABl EG 1986 Nr. L 225, 40) in der durch die Richtlinie 96/97/EG v. (ABl EG 1997 Nr. L 46, 20) geänderten Fassung. Als Folge des Verstoßes ist die VBL gegenüber der Versicherten unmittelbar verpflichtet, deren Mutterschutzzeiten bei Errechnung der Versicherungsrentenanwartschaft wie Umlagemonate zu berücksichtigen ( nach Vorabentscheidung des ).

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