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Private Pkw-Nutzung von Altfahrzeugen
Keine Versteuerung trotz vollen Vorsteuerabzugs aus den laufenden Kosten und Anwendung des § 15a UStG
Die Rechtsprechung hat sich mit dem Problem der umsatzsteuerlichen Behandlung von „Altfahrzeugen” beschäftigt, d. h. mit den Fahrzeugen, bei denen der Vorsteuerabzug seinerzeit im Geltungsbereich des § 15 Abs. 1b UStG auf 50 v. H. eingeschränkt war und die sich auch nach Wegfall dieser Einschränkung noch im Unternehmensvermögen befinden. Das NWB NAAAB-59310 entschieden, dass der Steuerpflichtige für den Veranlagungszeitraum 2003 den Vorsteuerabzug für diese Fahrzeuge nach § 15a UStG korrigieren kann, gleichwohl aber eine Besteuerung des privaten Nutzungsanteils für diese Altfahrzeuge nicht in Betracht kommt. Das Urteil steht im Widerspruch zu den Ausführungen im (BStBl 2004 I S. 864). Das Gericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, diese wurde mittlerweile auch eingelegt (Az. des BFH: V R 48/05).
I. Überblick über die Gesetzesänderungen
1. Hälftiger Vorsteuerabzug, dafür ist private Nutzung keine steuerbare unentgeltliche Wertabgabe
Die Geschichte der „halben” Fahrzeuge im Umsatzsteuerrecht ist weiß Gott kein Ruhmesblatt deutscher Steuergesetzgebung. Nach der Einführung von § 15 Abs. 1b UStG i. d. F. d...BStBl 2003 II S. 704