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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 2 B 2036/05 EFG 2005 S. 1725 Nr. 21

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2, FGO § 69 Abs. 3, EStG § 3 Nr. 51

Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters

Leitsatz

Ein im Bereich des Automatenspiels einer Spielbank als Kassierer angestellter Arbeitnehmer hat den ihm auf Grund der arbeitsvertraglichen i.V.m. den tarifvertraglichen Regelungen zustehenden Anteil am Trinkgeldaufkommen der Spielbank zu versteuern. Die Trinkgelder fallen wegen des arbeitsrechtlich durchsetzbaren Rechtsanspruchs nicht unter § 3 Nr. 51 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1725 Nr. 21
KAAAB-60250

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 28.06.2005 - 2 B 2036/05

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