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StuB Nr. 9 vom Seite 427

Auslagen des Insolvenzverwalters für die Steuerberatung

– RA Mark T. Singer, Neuss –

Der (ZInsO 2004 S. 970) entschieden, dass ein Insolvenzverwalter auch bei gewährter Kostenstundung nach § 4a InsO und angezeigter Masseunzulänglichkeit gem. § 208 InsO ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung der durch die Einschaltung eines StB angefallenen Kosten als Auslagen zustehe, sofern dessen Beauftragung erforderlich sei und zur Erfüllung der von der Finanzverwaltung auferlegten Pflichten erfolge, die der Insolvenzverwalter nicht mit ihm zumutbaren Mitteln abwehren könne.

Praxishinweise: (1) Die aus § 34 AO resultierende Pflicht des Insolvenzverwalters zur Steuererklärung auch für Veranlagungszeiträume vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat sich gerade bei masselosen und nur mit Hilfe der nach § 4a InsO gewährten Kostenstundung eröffneten Insolvenzverfahren zu einem zentralen Problem der Kleininsolvenzen entwickelt. Einerseits ist der Insolvenzverwalter nämlich in seiner Person zurS. 428Steuererklärung verpflichtet, andererseits fehlen ihm die Mittel zur Erarbeitung der Steuererklärung und zur Beauftragung eines StB. So auch im vorliegenden Streitfall, wo die Insolvenzverwalterin im Hinblick auf anstehende Steuerberaterkosten in Höhe von rund 5 700 ...

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