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StuB Nr. 8 vom Seite 353

Beurteilungskriterien für enforcement-Modelle

– Eine Analyse und Darstellung anhand des britischen Financial Reporting Review Panels –

von Prof. Dr. Jochen Zimmermann, Bremen und London
Die Kernthesen:
  • Ein wirksames enforcement erfüllt drei Aufgaben: Es setzt Anreize für die Erstellung hochwertiger Abschlüsse, es ermöglicht ihre externe Überprüfung und schafft Korrekturmechanismen für fehlerhafte Abschlüsse.

  • Da die Rechnungslegung nicht unter objektiven Schwächen, sondern unter subjektiven Glaubwürdigkeitsproblemen leidet, sollte die Errichtung einer enforcement-Agentur mit möglichst geringer Eingriffstiefe erfolgen.

  • Ein privates Gremium mit einem auf die Rechnungslegung beschränkten Aufgabengebiet ist einer umfassenden Behördenlösung vorzuziehen. Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung deutet in die richtige Richtung.

I. Einleitung

Der Harmonisierungsprozess der Rechnungslegung hat nach der Standardsetzung nun die Durchsetzung von Normen erreicht. Zunehmend kritisch wird wahrgenommen, dass Deutschland keine Institution zur Durchsetzung der Rechnungslegungsnormen kennt. Eine solche enforcement-Lücke existiert im anglo-amerikanischen Raum nicht: In den Vereinigten Staaten besteht die Securities and Exchange Commission (SEC); in Großbritannien werden Rechnungslegungsnormen durch das Financial Reporting Review Panel (FRRP) durchgesetzt. Letzteres gilt in der Literatur we...

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