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StuB Nr. 7 vom Seite 323

Die Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 5 EStG n. F.

von ORR Dieter Grützner, Münster
Die Kernfragen:
  • Welche Änderungen ergeben sich mit der Neufassung des § 6 Abs. 5 EStG im Rahmen des Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetzes?

  • Welche Besonderheiten sind in den Fällen der Realteilung zu beachten?

  • Wie sind die Neuregelungen insgesamt zu würdigen?

I. Die Ausgangssituation

Der nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermittelnde Gewinn umfasst sämtliche im Betrieb angefallenen Vermögensmehrungen und Vermögensminderungen. Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem in die Gewinnermittlung einzubeziehenden Betriebsvermögen aus, sind die Wertsteigerungen oder Wertminderungen zu realisieren, die sich während der Dauer der Zugehörigkeit dieses Wirtschaftsguts zu diesem Betriebsvermögen ergeben haben. Erfolgt ein Leistungsaustausch mit einem Dritten, wird der Mehr- oder Minderwert durch den Wert der für das Betriebsvermögen empfangenen Gegenleistung realisiert. Überführt der Betriebsinhaber ein Wirtschaftsgut in sein Privatvermögen, liegt eine Entnahme vor, die gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für den Regelfall mit dem Teilwert zu bewerten ist. Damit werden die stillen Reserven besteuert, die sich während der Zugehörigkeit des Wirtschaftsguts zum Betriebsvermögen gebildet haben und aus Anlass einer späteren Veräußerung des Wirtschaftsguts aus dem Privatvermö...

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Seiten: 9
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Die Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen nach § 6 Abs. 5 EStG n. F.

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