Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 6 vom Seite 284

Abschlagszahlung auf eine erfolgsabhängige Vergütung

Gewährt eine KGaA dem persönlich haftenden Gesellschafter auf die in der Satzung geregelte Tätigkeitsvergütung, welche der Höhe nach vom geschäftlichen Erfolg abhängt, eine daran orientierte prozentuale Abschlagszahlung zu Beginn eines jeden Geschäftsjahrs, stellt diese Abschlagszahlung eine Kreditgewährung i. S. der §§ 89, 283 Nr. 5 AktG dar. Die Abschlagszahlung darf nur aufgrund eines Beschlusses des Aufsichtsrats erfolgen. Ein Beschluss der Hauptversammlung der KGaA, welcher die Satzung dahin gehend ändert, dass dem persönlich haftenden Gesellschafter eine solche Abschlagszahlung gewährt wird, ist nicht gem. § 241 Satz 2 Nr. 3 AktG nichtig, solange er die sich aus § 89 AktG ergebende Kompetenz des Aufsichtsrats zur Beschlussfassung über jede einzelne Auszahlung unberührt lässt ( [nrkr.], ZIP 2004 S. 2004).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen