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StuB Nr. 6 vom Seite 280

Eigenheimzulage für Wohnungen im Unternehmensvermögen

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Mit dem Urteil vom  - C-269/00 – Seeling – (BStBl 2004 II S. 378) hat der EuGH und in der Folgeentscheidung der BFH mit dem Urteil vom  - V R 39/99 (BStBl 2004 II S. 371 = StuB 2003 S. 950) entschieden, dass auch privat genutzte Grundstücksteile dem Unternehmensvermögen – mit der Folge eines möglichen Vorsteuerabzugs – zugeordnet werden können. Diese Entscheidungen wurden in den zur USt ergangenen (BStBl 2004 I S. 451) sowie vom  - IV B 7 - S 7206 - 3/04 (BStBl 2004 I S. 468) und IV B 7 - S 7300 - 26/04 (BStBl 2004 I S. 469) übernommen.

Zu der Frage, ob für eine umsatzsteuerrechtlich dem Unternehmensvermögen zugeordnete zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung eine Eigenheimzulage gewährt werden kann, wird nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wie folgt Stellung genommen:

Ursprünglich war zwar die Förderung mit Eigenheimzulage lediglich für den „privaten” Wohnungsbau gedacht. Ein genereller Ausschluss für eine umsatzsteuerrechtlich zulässigerweise dem Unternehmensvermögen zugeordnete Wohnung ergibt sich jedoch aus dem EigZulG nicht. § 2 Satz 2 EigZulG schließt nur diejenigen Wohnungen von einer Förderung aus, für die Absetzungen für Abnutzung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haush...

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