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StuB Nr. 5 vom Seite 203

Umfassende Steueramnestie durch das Strafbefreiungserklärungsgesetz

von Dipl.-Finw. Rüdiger Happe, Rietberg
Die Kernfragen:
  • Was gilt hinsichtlich der Steuerberechnung und Zahlung?

  • Was ist bei Inhalt und Form der Erklärung zu beachten?

  • Wann kommt ein Ausschluss der Strafbefreiung in Betracht?

I. Überblick

Am haben Bundestag und Bundesrat im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit das Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) verabschiedet. Durch die Mitwirkung des Vermittlungsausschusses haben sich dabei gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf doch einige Änderungen ergeben.S. 204Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch ein Merkblatt zur Anwendung der Vorschrift, das das BMF zur Vereinheitlichung der Anwendung herausgegeben hat.

Ziel des Gesetzes ist es, dem Steuerbürger die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit zu erleichtern. Dies geschieht zum einen durch vereinfachte Erklärungen, im Wesentlichen aber durch attraktive Steuersätze, die gegenüber den Regelsätzen eine erhebliche Vergünstigung darstellen. Der Stpfl., der eine entsprechende Steueranmeldung abgibt und die selbst errechnete Steuerschuld innerhalb einer Frist von zehn Tagen zahlt, erlangt eine Strafbefreiung und eine Abgeltung seiner Steuerschuld.

II. Sachlicher Umfang

Grundvoraussetzung für die Abgabe einer strafbefreienden Erklärung ist, dass eine Steu...

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30 Tage

Seiten: 8
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Umfassende Steueramnestie durch das Strafbefreiungserklärungsgesetz

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