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StuB Nr. 5 vom Seite 229

Anwendung der Grundsätze des Großen Senats des BFH zum gewerblichen Grundstückshandel

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Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des (BStBl 2002 II S. 291 = StuB 2002 S. 298) Folgendes: Mit o. g. Beschluss hat der Große Senat des BFH entschieden, dass in Ausnahmefällen auch der Verkauf von weniger als vier Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung zu einer gewerblichen Tätigkeit führen kann. Dies gilt bei Wohnobjekten (Ein-, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) insbesondere für folgende Gestaltungen:

  • Verkauf des Grundstücks bereits vor seiner Bebauung durch den Veräußerer,

  • Bebauung von vornherein auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers,

  • das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Stpfl. erbringt erhebliche Leistungen für den Bau, die nicht wie unter fremden Dritten abgerechnet werden.

Der Beschluss des Großen Senats des (a. a. O.) hat keine Auswirkungen auf die Beurteilung der Verkäufe von Großobjekten. Wie bislang kann daher bei Veräußerungen von Großobjekten generell auch außerhalb der o. g. Ausnahmefälle ein gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von weniger als vier Objekten vorliegen. Allerdings kann trotz des Überschreiten...

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