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StuB Nr. 5 vom Seite 208

Bilanzsteuerrechtliche Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter in den USA

– Das Bilanzsteuerrecht der Vereinigten Staaten von Amerika: Eine Alternative? –

von Dipl.-Kfm. Dr. Kai M. Reusch, Düsseldorf
Die Kernfragen:
  • Wie werden immaterielle Wirtschaftsgüter in den USA steuerbilanziell erfasst?

  • Was sieht demgegenüber das deutsche Bilanzsteuerrecht vor?

  • Inwieweit erscheint die Übernahme der US-amerikanischen Regeln in das deutsche Steuerrecht empfehlenswert?

I. Einleitung

In einem vorangegangenen Teil dieser Beitragsserie wurden die Ausgestaltung des Maßgeblichkeitsprinzips und die Verlustverrechnung in den USA auf ihren möglichen Vorbildcharakter für das deutsche Steuerrecht untersucht. Im vorliegenden Beitrag soll nunmehr der Frage nachgegangen werden, inwieweit die bilanzsteuerrechtliche Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter in den USA für eine Übernahme in das deutsche Steuerrecht geeignet ist. In den folgenden beiden Teilen der Untersuchung sollen das Vorratsvermögen, die Wertpapiere und Beteiligungen sowie die Rückstellungen in die Analyse einbezogen werden.

II. Immaterielle Wirtschaftsgüter

1. Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter im US-amerikanischen Bilanzsteuerrecht

In den USA sind alle erworbenen immateriellen Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter sind zu aktivieren, wenn sie einzeln erfassbar sind. Diese Einschränkung ist erfor...

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 3
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Bilanzsteuerrechtliche Behandlung immaterieller Wirtschaftsgüter in den USA

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