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StuB Nr. 4 vom Seite 190

Antrag auf Altersrente – Pflichten des Arbeitgebers

von Prof. Dr. Andreas Marschner, Berlin

I. Vorbemerkungen

Wird von einem Arbeitnehmer ein Antrag auf Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt, so sind an dem dadurch ausgelösten Verfahren regelmäßig auch andere Personen bzw. Institutionen beteiligt. Zu den Verfahrensbeteiligten zählt auch der Arbeitgeber, dem das Sozial- bzw. Rentenversicherungsrecht in diesem Zusammenhang bestimmte Verpflichtungen auferlegt. Die vorliegende Abhandlung soll einen Überblick über diese Arbeitgeberpflichten bieten, die im Wesentlichen in der Verpflichtung zur Ausstellung einer sog. Entgeltvorausbescheinigung bestehen (s. u. Kapitel II). Hinzutreten Auskunfts- und Meldepflichten (s. u. Kapitel III und IV).

In diesem Zusammenhang können nur die Punkte angesprochen werden, die für alle Altersrentenarten gleichermaßen gelten; auf Besonderheiten bei bestimmten Renten kann nicht eingegangen werden. Auch kann hier nicht untersucht werden, wie weit der Verantwortungs- und Pflichtenkreis des Arbeitgebers in bestimmten, gesetzlich nicht geregelten Sonderfällen der Rentenantragstellung reicht. Insofern wird davon auszugehen sein, dass auf der Grundlage der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht nur in seltenen Ausnahmesituationen eine Ha...

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