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StuB Nr. 4 vom Seite 180

Beruflich tätige Betreuer

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Mit Vfg. vom wurde mitgeteilt, dass es zur ertragsteuerlichen Beurteilung der Einkünfte der beruflich tätigen Betreuer unterschiedliche FG-Rechtsprechung gibt und dass die Frage im Revisionsverfahren (IV R 14/01) gegen das Urteil des (DStRE 2001 S. 965) beim BFH anhängig ist. Dies ist insoweit überholt, als inzwischen der (BFH/NV 2002 S. 1604) die Revision aus verfahrensrechtlichen Gründen als unzulässig verworfen hat, ohne zur Zuordnung der Tätigkeit der beruflich tätigen Betreuer Stellung nehmen zu müssen.

Soweit einschlägige Einspruchsverfahren bisher gem. § 363 Abs. 2 AO geruht haben, ist nunmehr die Bearbeitung wieder aufzunehmen. Dabei ist entsprechend der ebenfalls in der Bezugsverfügung genannten und bundeseinheitlich abgestimmten Verwaltungsauffassung davon auszugehen, dass beruflich tätige Betreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.

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