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BFH 19.08.1999 IV R 67/98

Einkommensteuer; | vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils gegen abgekürzte Leibrente kein rückwirkendes Ereignis (§ 18 Abs. 3 EStG; § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Wird ein Gesellschaftsanteil gegen abgekürzte Leibrente veräußert und entscheidet sich der Stpfl. für die Sofortversteuerung des Veräußerungsgewinns, stellt der Tod des Rentenberechtigten vor dem Ende der Laufzeit der Rente kein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Veräußerung dar, das eine Neuberechnung des Rentenbarwerts als des Veräußerungspreises erforderlich macht (). Der Große Senat des BFH hat zwar im Beschl. v. (BStBl 1993 II S. 897) entschieden, daß es für die Frage, ob einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts rückwirkende steuerliche Bedeutung zukommt, allein auf die jeweils einschlägigen materiell-rechtlichen Bestimmungen ankommt. Er hat dabei als Veräußerungspreis i. S. von § 16 Abs. 2 Satz 1 EStG den Preis angesehen, den der Veräußerer tatsächlich erziel...

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